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Darf ich technische Maßnahmen zum Schutz der Inhalte einsetzen, wenn ich einen CC-lizenzierten Inhalt weiterverbreite?
Inwieweit technische Schutzmaßnahmen eingesetzt werden dürfen, hängt von der Frage ab, ob dadurch „die Ausübung der lizenzierten Rechte durch Empfänger des lizenzierten Materials eingeschränkt wird“ (Ziffer 2.A.5.c). Ein etwaiger Kopierschutz darf für den Empfänger des Materials nicht die Nachnutzung, insbesondere das Anfertigen von Kopien, vereiteln.
Der Text für die Antwort ist eine wortwörtliche inhaltliche Übernahme aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0.
Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-4-5-1
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