Sollen hingegen die Lizenzierung der Datenbank und ihrer enthaltenen Elemente (wie zum Beispiel Abbildungen) nicht gleich laufen, so müssen Lizenzgeber:innen das ausdrücklich kenntlich machen. Für diesen Anwendungsfall gibt es auch spezielle Lizenzen, die dies ausdrücklich klarstellen: Um allein eine Datenbank zu lizenzieren – also ihre Struktur, nicht die enthaltenen unabhängigen Elemente –, bieten sich die Open Data Commons Attribution License (ODC-By) beziehungsweise die Open Data Commons Open Database License (ODbL) an.
Was fällt unter die CC-Lizenz, wenn eine Datenbank unter einer CC-Lizenz lizenziert ist?
Ob die CC-Lizenz an einer Datenbank auch deren Inhalte umfasst, hängt von der Umsetzung der Lizenzierung ab: Lizenzgeber:innen können Datenbanken als ganzes lizenzieren – also sowohl deren Struktur als auch die enthaltenen Elemente. Es ist aber auch möglich, die Datenbank und die darin enthaltenen Elemente separat und damit nicht einheitlich zu lizenzieren.
Wer eine Datenbank ohne weitere Hinweise mit einer CC-Lizenz versieht, lizenziert damit auch die einzelnen Elemente dieser Datenbank. Ohne weitere Erklärung können also bei der CC-Lizenzierung der Datenbank auch die einzelnen Elemente gemäß der Lizenz genutzt werden (die Elemente einer Datenbank fallen aber natürlich nur unter die Lizenzbedingungen, sofern sie überhaupt nach dem Urheberrecht oder verwandten Schutzrechten geschützt sind.
Die Inhalte für die Antwort und die weiteren Hinweise sind eine inhaltliche Übernahme aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0. (Bearbeitung: kleinere redaktionelle Anpassung, die keinen eigenen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen.)
Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-5-1-7
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