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Wie können Datenbanken von allen Restriktionen befreit werden?

Maximale Nutzungsfreiheit im Hinblick auf Datenbanken können mit der Freigabeerklärung CC0 erreicht werden. Damit werden die Datenbanken in die Allmende entlassen und sind aus Sicht möglicher Nutzer:innen von allen Restriktionen befreit. Rechtliche Anforderungen außerhalb des Datenbankschutzes gelten aber weiter, beispielsweise datenschutzrechtliche Regularien zum Schutz personenbezogener Daten in Bezug auf Elemente aus der Datenbank.

Für die freie Verwendung in Wissenschaft und Lehre ist es ratsam, für Datenbanken nicht die Module NC (nicht kommerziell) und ND (keine Bearbeitung) einzusetzen.

Der Text für die Antwort ist eine wortwörtliche inhaltliche Übernahme aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0.

Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-5-1-6

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