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Worauf muss ich achten, wenn mehrere Personen einen Inhalt geschaffen haben, der unter eine CC-Lizenz gestellt wird?

Um Inhalte unter eine CC-Lizenz stellen zu dürfen, müssen Sie dafür die nötigen Rechte haben. Dafür müssen Sie Inhaber aller exklusiven Rechte sein, die von der freien Lizenz abgedeckt sind. Wenn Sie beispielsweise nur Offline-Rechte zum Druck eines Buchs haben, genügt dies nicht für eine CC-Lizenzierung.

Für den Fall, dass mehrere Menschen einen Inhalt gemeinsam geschaffen haben, sind sie in der Regel Miturheber:innen. Ihnen steht das Urheberrecht gemeinsam zu und dementsprechend müssen sie einer CC-Lizenzierung grundsätzlich auch gemeinsam zustimmen. Beruht etwa ein Werk auf der kreativen Mitwirkung mehrerer Personen oder wird ein bestehender Inhalt eines anderen mit dessen Zustimmung bearbeitet oder mit einem eigenen Inhalt verbunden, können die hieran bestehenden Rechte nur gemeinsam durch alle Rechteinhaber ausgeübt werden. Erklären sich also die übrigen Rechteinhaber bzw. Miturheber einverstanden, kann die Lizenzierung unter einer CC-Lizenz vorgenommen werden. Zur besseren Nachweisbarkeit sollte die Einverständniserklärung aller Rechteinhaber dokumentiert werden. Zum Prozedere: Entweder nehmen alle alle die Lizenzierung gemeinsam vor, oder einer der Miturheber wird beauftragt/bevollmächtigt, dies auch im Namen der anderen zu tun.

Der Text für die Antwort ist eine inhaltliche Übernahme aus: FAQ – CC Germany. Von: CC German Chapter unter CC BY 4.0. (Bearbeitung: kleinere redaktionelle Anpassung, die keinen eigenen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen.)

Permalink: https://oer-faq.de/faq/CC-3-1-7-2

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