Antworten auf alle Fragen rund um Open Educational Resources (OER)

Wo kann ich meine H5P-Inhalte online bereitstellen?

Eine ausführliche Antwort bietet der Kurs auf dem OERcamp Campus von Oliver Tacke.

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Wann ist ein Werk urheberrechtlich geschützt?

Je nach Art des Werkes ist die Schöpfungshöhe unterschiedlich zu bestimmen. So ist bei Sprachwerken ein geringer Grad anzusetzen, wie etwa ein Text mit drei Zeilen und trivialem Inhalt. Dagegen ist ein handwerksmäßiges Arbeitsergebnis, das schablonenhaft oder routinemäßig entsteht, nicht geschützt.2 Maßgeblich ist stets die Quantität der Individualität. Geschützt sind Werke der Literatur, Wissenschaft und […]

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Sind die Werke für immer geschützt?

Eine davon abweichende Schutzdauer gilt etwa für folgende Werke: Licht- und Laufbilder: 50 Jahre, §§ 72, 95 UrhG Filmhersteller: 50 Jahre, § 94 UrhG Datenbankhersteller: 15 Jahre, § 87d UrhG Sendeunternehmen: 50 Jahre, § 87 UrhG Tonträgerhersteller: 50 Jahre, § 85 UrhG Wissenschaftliche Ausgaben: 25 Jahre, § 70 UrhG Nachgelassene Werke: 25 Jahre, § 71 […]

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Bin ich oder ist mein Arbeitgeber (z. B. die Hochschule) Urheber?

Dieser oben genannte Grundsatz der Urheberschaft ist unabhängig von Arbeits- oder Dienstverhältnissen. Der Arbeitgeber ist also nicht Urheber. Davon zu trennen ist die Frage, ob dem Arbeitgeber Verwertungs- und Nutzungsrechte an einem Werk des Arbeitnehmers zustehen. Nach § 43 UrhG erwirbt der Arbeitgeber an den Werken die im Rahmen des Arbeitsoder Dienstverhältnisses erarbeitet wurden ein […]

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Was sind „die ähnlichen Rechte“, die neben dem Urheberrecht im Creative Commons Lizenztext erwähnt werden?

Im Jahr 2014 fand eine CC-Lizenztextlesung in Form einer Podiumsdiskussion mit Dr. Till Kreutzer (Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Urheber-, Persönlichkeits- und Datenschutzrecht), John H. Weitzmann (Legal Project Lead bei Creative Commons Deutschland und Regional Coordinator Europe bei Creative Commons) und Kristin Narr (Medienpädagogin) statt. Dabei wurde der Lizenztext von der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 DE unter […]

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Was ist der Unterschied zwischen einer Sammlung und einem Sammelwerk?

Im Jahr 2014 fand eine CC-Lizenztextlesung in Form einer Podiumsdiskussion mit Dr. Till Kreutzer (Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Urheber-, Persönlichkeits- und Datenschutzrecht), John H. Weitzmann (Legal Project Lead bei Creative Commons Deutschland und Regional Coordinator Europe bei Creative Commons) und Kristin Narr (Medienpädagogin) statt. Dabei wurde der Lizenztext von der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 DE unter […]

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Was bedeutet ein „Werk der kleinen Münze“?

Im Jahr 2014 fand eine CC-Lizenztextlesung in Form einer Podiumsdiskussion mit Dr. Till Kreutzer (Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Urheber-, Persönlichkeits- und Datenschutzrecht), John H. Weitzmann (Legal Project Lead bei Creative Commons Deutschland und Regional Coordinator Europe bei Creative Commons) und Kristin Narr (Medienpädagogin) statt. Dabei wurde der Lizenztext von der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0 DE unter […]

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Darf ich auf CC-lizenzierte Inhalte Text-und-Data-Mining-Verfahren (TDM) anwenden?

Die jüngste Reform des europäischen Urheberrechts hat teilweise freiere TDM-Erlaubnisse als bisher gebracht (Stand: 9 Juni 2021). Sie erlauben TDM dann auch im kommerziellen Kontext, außer, ein Rechteinhaber setzt einen maschinenlesbaren Vorbehalt gegen kommerzielles Mining. Ob die NC-Einschränkung der Creative Commons-Lizenzen als Rechtsvorbehalt für kommerzielles Mining im Sinne der neuen Urheberrechts-Richtlinie (Art. 4 Abs. 3 […]

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Wie kann ich Material nutzen, das CC-lizenziert und zugleich mit einer technischen Maßnahme (DRM) geschützt ist?

Zum Hintergrund: Aufgrund einer zwingenden Bestimmung des europäischen Urheberrechts ist es untersagt, wirksame technische Schutzmaßnahmen zu umgehen. Dieses strikte Verbot kennt keine Ausnahmen. Daher darf zum Beispiel niemand eine Kopie von einem Werk machen – auch nicht für private Kopien oder Zitate – wenn dafür eine „wirksame“ technische Schutzmaßnahme umgangen werden muss. Wann solche Maßnahmen […]

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Wann ist eine Datenbank rechtlich geschützt?

Beispiele für Datenbanken, denen Schutz zugesprochen wurde, sind Bewertungsdatenbanken, Anzeigensammlungen verschiedener Zeitungen, Auskunftsdatenbanken mit Fahrplänen, Telefonbuchdatenbanken, Gedichtsammlungen oder Spielpläne im Sport. Natürlich kommt es immer auf den Einzelfall an, insbesondere beim Vorliegen einer „wesentlichen Investition“ oder bei kreativen Zusammenstellung und der dafür erforderlichen „persönlichen geistigen Schöpfung“. Bei sogenannten sui generis-Datenbanken wird nicht die kreative Schöpfung […]

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